Gesetzliche Krankenversicherungen

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse komplett übernommen, wenn die Psychotherapie von einem approbierten und von der Krankenkasse zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird und eine entsprechende Indikation für die Behandlung vorliegt.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie direkt mit Ihrer Krankenversicherungskarte (Chipkarte) zum psychologischen Psychotherapeuten gehen, ohne vorher ärztlichen Rat oder eine Überweisung durch den Hausarzt/Facharzt einzuholen. Nach einer Sprechstunde können weitere 4 Probesitzungen als Kassenleistung durchgeführt werden.
Sollte eine Psychotherapie angezeigt sein, so ist die Psychotherapie als genehmigungspflichtige Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Ihrer Kasse zu beantragen. Eine Kostenzusage wird von der Kasse im Rahmen eines Antragsverfahrens erteilt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen somit sämtliche Kosten einer individuellen ambulanten Psychotherapie bzw. Verhaltenstherapie bei einem für gesetzlich Versicherte zugelassenen Psychotherapeuten.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die meisten Privatversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Ausmaß die private Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und den eventuellen Antragsmodalitäten. Die Gebühren werden von mir nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

Selbstzahler

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).